§ 21 GADVDV
Laufbahnprüfung
Die Diplomprüfung ist gleichzeitig die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus:
1.
den Modulprüfungen in den fachtheoretischen und den praxisintegrierenden Studienabschnitten,
2.
der Diplomarbeit und
3.
dem Diplomkolloquium.
Die Diplomprüfung ist gleichzeitig die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus:
den Modulprüfungen in den fachtheoretischen und den praxisintegrierenden Studienabschnitten,
der Diplomarbeit und
dem Diplomkolloquium.