§ 22 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a GAPDZVVerordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
die Einkommensgrundstützung,
§ 17 GAPDZGTatsächlicher Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung ist der nach § 31 berechnete Betrag.
§ 11 GAPDZGTatsächliche Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
Die tatsächlichen Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung für die Gruppe 1 und für die Gruppe 2 sind die nach § 31 berechneten Beträge.
§ 10 Abs. 7 GAPDZGGeplante Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
Zu jedem geplanten Einheitsbetrag für die Umverteilungseinkommensstützung kommt für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 110 Prozent…
§ 15 Abs. 1 GAPDZGGeplanter Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
Der geplante Einheitsbetrag der Junglandwirte-Einkommensstützung je Hektar ist der Betrag, der sich ergibt, wenn der Betrag der indikativen Mittelzuweisung nach…