§ 10 GartMstrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 KundenbTischlPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 GartAusbStEignVVerordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
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§ 2 GlPrZBKnVVerordnung zur Gleichstellung der bei der Bundesknappschaft erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von Angestellten mit Zeugnissen zur Sozialversicherungsfachwirtin oder zum Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
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