§ 49 GastroAusbVErwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
Besteht der Prüfling die Prüfung nach § 44 nicht, erwirbt er auf seinen Antrag den Abschluss zur Fachkraft für Gastronomie nach Abschnitt 2, wenn die…
§ 30 Abs. 2 Nr. 2 GastroAusbVMündliche Ergänzungsprüfung
wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des benannten Prüfungsbereichs schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden sind und
§ 19 Abs. 2 Nr. 3 GastroAusbVMündliche Ergänzungsprüfung
wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
§ 22 Abs. 3 Nr. 4 GastroAusbVPrüfungsbereich des Teiles 1
den Arbeitsplatz einzurichten,
§ 23 Abs. 1 GastroAusbVInhalt des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf