§ 44 GastroAusbV
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
„Produktion und Service“mit 25 Prozent,
„Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“mit 20 Prozent,
„Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“mit 20 Prozent,
„Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“mit 25 Prozent sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“mit 10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 45 – wie folgt bewertet worden sind: Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu fassen.
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.