Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieses Gesetz gilt für die landesrechtlich geregelten Aus- und Weiterbildungen der Gesundheitsfachberufe. Es regelt die Berufsausübung, die Dienstleistungserbringung, das Verwaltungsverfahren und setzt die Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45) – Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU – sowie die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22; L 271 vom 16.10.2007, S. 18; L 93 vom 4.4.2008, S. 28; L 33 vom 3.2.2009, S. 49; L 305 vom 24.10.2014, S. 115; L 177 vom 8.7.2015, S. 60; L 268 vom 15.10.2015, S. 35; L 95 vom 9.4.2016, S. 20), die zuletzt Delegierten Beschluss (EU) 2020/548 (ABl. L 131 vom 24.4.2020, S. 1) geändert worden ist, in Landesrecht um. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten auch für die bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe, soweit die Gesetze des Bundes keine Regelungen treffen. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten werden vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht erfasst. Teil 3 des Gesetzes findet auch auf Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Anwendung.
Gesetz über den Europäischen Berufsausweis vom 26. April 2016 (GV. NRW. S. 230) , soweit es sich nicht auf Grund von Durchführungsrechtsakten der Europäischen…
Dieses Gesetz gilt für in den Geltungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von…
Diese Verordnung bestimmt Näheres zu Inhalt und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen in Verfahren der Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Aus- und…
Diese Verordnung setzt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW vom 28. Mai 2013 (GV. NRW. S. 272) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Richtlinie…
Die Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes gelten auch für die bundesrechtlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens, soweit die Gesetze des Bundes keine…
Dieses Gesetz findet Anwendung beim Erlass von Vorschriften im Sinne des Absatzes 2, die die Aufnahme oder Ausübung eines in den Geltungsbereich der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.