§ 8 GBPolVDAufstV
Zuständigkeit
Für die Organisation und Durchführung des Prüfungsgespräches ist das Prüfungsamt der Bundespolizeiakademie zuständig.
Für die Organisation und Durchführung des Prüfungsgespräches ist das Prüfungsamt der Bundespolizeiakademie zuständig.