§ 18 GBPolVDVDV
In den Modulen 1 bis 3, 8, 9, 11 bis 13, 15 und 17 sind Leistungstests durchzuführen.
Bis zum 31. Dezember 2024 kann davon abgesehen werden, dass in allen der in Absatz 1 genannten Module Leistungstests zu absolvieren sind.
Ein Leistungstest kann durchgeführt werden in Form
einer Klausur,
eines Referats,
einer Präsentation,
einer Hausarbeit,
einer mündlichen Überprüfung oder
einer praktischen Überprüfung.
Gruppenleistungen sind bei Referaten, Präsentationen, mündlichen Überprüfungen oder praktischen Überprüfungen zulässig, wenn die Einzelbeiträge abgegrenzt werden können und eine Bewertung jedes Einzelbeitrags möglich ist.
Ein Leistungstest kann aus mehreren Teilen bestehen.
Die Leistungstests werden wie folgt bewertet: Prozentualer Anteil der erreichten Punktzahl an der erreichbaren GesamtpunktzahlRangpunkte/ RangpunktzahlNoteNotendefinition93,70 bis 100,0015sehr guteine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht87,50 bis 93,691483,40 bis 87,4913guteine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht79,20 bis 83,391275,00 bis 79,191170,90 bis 74,9910befriedigendeine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht66,70 bis 70,89962,50 bis 66,69858,40 bis 62,497ausreichendeine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht54,20 bis 58,39650,00 bis 54,19541,70 bis 49,994mangelhafteine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können33,40 bis 41,69325,00 bis 33,39212,50 bis 24,991ungenügendeine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können0,00 bis 12,490 Neben der fachlichen Leistung werden auch die Klarheit der Darstellung und die Ausdrucksfähigkeit angemessen berücksichtigt.
Die Leistungstests werden durch Angehörige oder Beauftragte der Hochschule oder der Bundespolizeiakademie bewertet. Die Studierenden erhalten eine Bescheinigung über die Bewertung.
Näheres regelt das Modulhandbuch.