§ 23 GDBNDVerfSchVDV
Für das Studium erstellt die Hochschule einen Studienplan.
Der Studienplan regelt
die Studienfächer und -inhalte der Fachstudien,
die Verteilung der Studienfächer und -inhalte der Fachstudien auf die beiden Fachrichtungen, und zwar welche Studienfächer und ‑inhalte
in beiden Fachrichtungen vermittelt werden,
nur in der Fachrichtung Bundesnachrichtendienst vermittelt werden und
nur in der Fachrichtung Verfassungsschutz vermittelt werden,
die Absolvierung von Leistungstests während der Fachstudien, und zwar
wie viele Leistungstests zu absolvieren sind,
in welchen Studienfächern die Leistungstests zu absolvieren sind und
in welcher Form die Leistungstests zu absolvieren sind,
die Studienfächer und -inhalte der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen sowie
die Absolvierung von Leistungstests während der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen, und zwar
wie viele Leistungstests zu absolvieren sind,
in welchen Studienfächern die Leistungstests zu absolvieren sind und
in welcher Form die Leistungstests zu absolvieren sind.