§ 4 GDBNDVerfSchVDV
Ausbildungsbehörden
Ausbildungsbehörden sind
1.
die Dienstbehörde und
2.
andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörden bestimmt worden sind.
Ausbildungsbehörden sind
die Dienstbehörde und
andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörden bestimmt worden sind.