§ 24 Abs. 2 eIDKGGesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis…
§ 21 Abs. 2 IGV-DGGesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 5 mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis…
§ 70 Abs. 2 MTBGGesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
§ 18a Abs. 2 ZHGGesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
§ 17 Abs. 2 SanktDGGesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden.