§ 30 Nr. 4 SN-9752Sächsische Justizorganisationsverordnung
| Beeidigung¹ 4.1 | Antrag auf allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetscherinnen, Gerichtsdolmetschern, Behördendolmetscherinnen, Behördendolmetschern,…
§ 70 Abs. 2 Nr. 5 SächsJGSächsisches Justizgesetz
allgemeine Beeidigung von Dolmetschern, Übersetzern oder Gebärdensprachdolmetschern.
§ 51 Abs. 2 SchiedsGGesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
Die Vergütung eines hinzugezogenen Dolmetschers zählt zu den baren Auslagen. Vor Hinzuziehung eines Dolmetschers hat die Schiedsstelle grundsätzlich einen die…
§ 53 SN-4247Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
Herangezogene Dolmetscher werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz…