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Für die Beeidigung und die Verlängerung der Beeidigung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern werden Kosten nach der Sächsischen Justizorganisationsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2016 (SächsGVBl. S. 103), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 769) geändert worden ist, erhoben.
| Beeidigung¹ 4.1 | Antrag auf allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetscherinnen, Gerichtsdolmetschern, Behördendolmetscherinnen, Behördendolmetschern,…
allgemeine Beeidigung von Dolmetschern, Übersetzern oder Gebärdensprachdolmetschern.
Für die Beeidigung und die Verlängerung der Beeidigung von Dolmetschern werden Kosten nach den jeweiligen landesrechtlichen Kostengesetzen erhoben.
Nummer | Gegenstand | Gebühren „4.2 | Antrag auf Verlängerung der allgemeinen Beeidigung von Gerichtsdolmetscherinnen, Gerichtsdolmetschern,…
Für den Antrag auf allgemeine Beeidigung als Sprachmittlerin und Sprachmittler nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Dolmetschergesetzes sowie als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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