Verordnung über die Einschränkung des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs an der Nied von der Einmündung des Remelbaches bei Niedaltdorf bis zur Mündung in die Saar Vom 4. April 1996
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Anlage
§ 4 GebrEinschrNiedV SL
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