GebVerzBergHV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 GebVerzBergHV SLVerordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Gebühren der Berghoheitsverwaltung Vom 11. Dezember 1981 § 1§ 3 Neben den Gebühren sind Auslagen nach § 2 des Saarländischen Gebührengesetzes zu erstatten. § 1§ 3