Verordnung zum Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Wohnungsaufsichtsbehörden des Saarlandes (GebVerzWohnungsaufsicht) Vom 10. März 2021
Für Amtshandlungen der Wohnungsaufsichtsbehörden nach dem Saarländischen Wohnungsaufsichtsgesetz werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben.
§ 1 GebVerzWohnungsaufsicht
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