§ 17 AG GlüStV 2021-Saar
Gebühren
Nach dem Saarländischen Gebührengesetz sind für alle Amtshandlungen der zuständigen Behörde Gebühren entsprechend der Anlage zur Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses (Allgemeines Gebührenverzeichnis, GebVerz) zu erheben.