Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Gebietskulisse gemäß § 11 Absatz 1 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung umfasst Böden nach § 11 Absatz 3 Nummer 1 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung, die jeweils eine zusammenhängende Fläche von mindestens 1 000 Quadratmeter aufweisen.
Die Ausweisung der Gebiete nach Absatz 1 erfolgt im Geoportal des Saarlandes (https://geoportal.saarland.de/1)). Eine Übersichtskarte der Gebiete ist als Anlage 4 im Maßstab 1 : 300 000 grafisch dargestellt.
Bewirtschaftungsbeschränkungen gemäß dem § 10 GAP-Konditionalitäten-Gesetz gelten nur für diejenigen Teile einer landwirtschaftlichen Parzelle, die der Gebietskulisse zuzuordnen sind, soweit sie in der Summe mindestens 500 Quadratmeter umfassen.
Bewirtschaftungseinschränkungen, die sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergeben, bleiben im Übrigen unberührt.