§ 2 Abs. 3 HRG§9Vbg SLVereinbarung der Länder über die Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen gemäß § 9 Hochschulrahmengesetz Vom 25. Februar 1988[1]
Die Gemeinsame Kommission wählt einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende müssen…
§ 2 Abs. 1 GGArt115dGOGeschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes
Bei den gemeinsamen Beratungen von Bundestag und Bundesrat führt der Präsident des Bundestages den Vorsitz.
§ 4 Abs. 2 GGArt115dGOGeschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes
In den gemeinsamen Ausschußberatungen führt der Vorsitzende des Bundestagsausschusses den Vorsitz.
§ 58 Abs. 2 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Die vorschlagsberechtigte Fraktion schlägt zur Wahl des Vorsitzes und der Stellvertretung ein Mitglied vor. Der Ausschuss wählt den Vorsitz sowie die…