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Der Präsident/Die Präsidentin des Amtsgerichts Saarbrücken hat die sachangemessene Wahrnehmung der richterlichen Aufgaben sicherzustellen. Hierzu können im erforderlichen Umfang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nichtrichterlichen Dienstes der ordentlichen Gerichte herangezogen werden. Die nähere Ausgestaltung regeln der Präsident/die Präsidentin des Amtsgerichts Saarbrücken und der Präsident/die Präsidentin des Landgerichts Saarbrücken im Einvernehmen mit dem Präsidenten/der Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts.