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Steuereinnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer, die Gemeinden infolge der Senkung ihrer Gewerbesteuerhebesätze um bis zu 22 Hebesatzpunkte in den Jahren 2001 bis 2004 entstehen, gleicht das Land durch Zuweisungen aus. Grundlage für die Bemessung der Hebesatzsenkung ist jeweils der für das Jahr 1999 festgesetzte Gewerbesteuerhebesatz.
Als Steuereinnahmeausfälle im Sinne des Absatzes 1 gelten die Beträge, die sich durch Multiplikation der Bemessungsgrundlage mit der Anzahl von Hebesatzpunkten, um die der Gewerbesteuerhebesatz gesenkt wurde, ergeben. Bemessungsgrundlage ist das Istaufkommen der Gewerbesteuer im Erhebungsjahr, geteilt durch den von der Gemeinde für dieses Jahr festgesetzten Hebesatz der Steuer.