Gesetze
Gesetz wird geladen …
Grundbuchbezirke im gemeinschaftlichen deutsch-luxemburgischen Hoheitsgebiet sind die in dem Verwaltungsabkommen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland über die Einrichtung und Fortführung des Katasters für das gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet vom 22. Februar 1990 (Amtsbl. S. 345) [2] für den Zuständigkeitsbereich des Saarlandes festgelegten Buchungsbezirke.
Amtliches Verzeichnis im Sinne des § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung ist das Liegenschaftskataster, das auf Grund des Verwaltungsabkommens nach Absatz 1 eingerichtet und geführt wird.