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Im gemeinschaftlichen deutsch-luxemburgischen Hoheitsgebiet von Mosel, Sauer und Our im Sinne von Artikel 1 des Grenzvertrags wird für den Nachweis der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauwerke/Gebäude (Liegenschaften) im Großherzogtum Luxemburg, im Land Rheinland-Pfalz und im Saarland ein besonderes Liegenschaftskataster eingerichtet und geführt.