Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ein im gemeinschaftlichen deutsch-luxemburgischen Hoheitsgebiet liegendes Grundstück kann aus dem Grundbuch ausgeschieden werden, wenn die unverzügliche Registrierung nach luxemburgischem Recht glaubhaft gemacht wird und eine Eintragung, von der das Recht des Eigentümers betroffen ist, nicht vorhanden ist.