Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Rat der Gemeinde entscheidet über die Angelegenheiten, die er nach der Gemeindeordnung nicht übertragen kann, und über
die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder der Betriebsleitung sowie die Vertretung der leitenden Ärztin oder des leitenden Arztes,
die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans,
die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung eines Verlustes und die Entlastung des Krankenhausausschusses (§ 96 GO NRW) und
die Rückzahlung von Eigenkapital an die Gemeinde.
Der Rat der Gemeinde entscheidet über die Angelegenheiten, die er nach der Gemeindeordnung nicht übertragen kann, und über a) die Bestellung und die Abberufung…
Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Entscheidung über folgende…
den Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragssatzungen sowie die Feststellung des Jahresabschlusses,
den Erlass, die Änderung und Aufhebung der Verbandsordnung und von Satzungen,
Der Gemeinderat kann Entscheidungen über die ihm nach § 35 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes vorbehaltenen sowie die folgenden Angelegenheiten nicht…
In den Gemeinden, Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben 2.
Welche und warum — mit Abonnement