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Alle Schülerinnen und Schüler absolvieren im Rahmen des gestreckten Prüfungsverfahrens eine individuelle Prüfungsleistung in Form einer mündlichen Prüfung. Diese berücksichtigt praktische und theoretische Ansätze und ist produkt- und prozessorientiert. Die Schülerinnen und Schüler wählen ein Unterrichtsfach für die mündliche Prüfung aus den in Klassenstufe 9 beziehungsweise an den in § 5 Absatz 1 genannten Förderschulen in Klassenstufe 10 unterrichteten Fächern. An Stelle dieser kann die Schülerin oder der Schüler auch eine besondere Lernleistung einbringen. Eine besondere Lernleistung kann zum Beispiel ein umfassender Beitrag aus einem vom Saarland geförderten Wettbewerb oder das Ergebnis eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes sein, das entsprechend seinem fachlichen Schwerpunkt einem Unterrichtsfach laut Stundentafel zuzuordnen ist.
Themeninhalte, die bereits in der Präsentations- oder Projektprüfung geprüft wurden, dürfen bei der individuellen Prüfungsleistung nicht mehr Gegenstand sein.
Bis spätestens fünf Kalendertage vor der individuellen Prüfungsleistung kann sich jede Schülerin oder jeder Schüler entscheiden, in welchem Fach sie oder er diese Prüfungsleistung erbringt oder ob sie oder er eine besondere Lernleistung einbringt. Die Wahl ist von der Klassenleitung zu dokumentieren und in die Prüfungsliste aufzunehmen.