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Bis spätestens fünf Kalendertage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung meldet sich jeder Schüler/jede Schülerin in einem Fach zur mündlichen Prüfung. Der Schüler/Die Schülerin kann sich dabei - mit Ausnahme der bereits schriftlich geprüften Fächer - grundsätzlich für jedes laut Stundentafel des Bildungsganges I unterrichtete Fach entscheiden. Anstelle dieser mündlichen Prüfung kann der Schüler/die Schülerin eine besondere Lernleistung einbringen. Eine besondere Lernleistung kann zum Beispiel ein umfassender Beitrag aus einem vom Saarland geförderten Wettbewerb oder das Ergebnis eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes sein, das entsprechend seinem fachlichen Schwerpunkt einem Unterrichtsfach laut Stundentafel zuzuordnen ist. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren; in einem Prüfungsgespräch stellt der Schüler/die Schülerin die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Bei Arbeiten, an denen mehrere Schüler/Schülerinnen beteiligt waren, ist die Bewertung der individuellen Schülerleistung erforderlich.
Darüber hinaus kann sich jeder Schüler/jede Schülerin ebenfalls bis spätestens fünf Kalendertage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung freiwillig in zwei weiteren Fächern zur mündlichen Prüfung melden. Der Schüler/Die Schülerin kann sich dabei für jedes im Jahr der Abschlussprüfung unterrichtete Fach entscheiden.
Die Meldungen nach Absatz 1 und 2 erfolgen schriftlich oder mittels digitalem Dokument in einer von der Schulaufsichtsbehörde bereitgestellten oder zugelassenen geschützten elektronischen Umgebung.