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Die Durchführung und Bewertung der Projektprüfung obliegt der jeweiligen Fachlehrkraft und einer weiteren Lehrkraft.
Das Projektprodukt und die Reflexion des Arbeitsprozesses werden im Rahmen eines Projektinterviews bewertet.
Die jeweilige Projektgruppe wird spätestens eine Woche vor dem Projektinterview über ihren Prüfungstermin informiert.
In der Durchführungsphase erarbeiten die Schülerinnen und Schüler im Team ihr Projektprodukt in der Schule. Das Projektprodukt ist das konkrete Ergebnis, das am Ende eines Projekts erstellt wird. Es beschreibt die spezifischen Ergebnisse, die durch die Durchführung des Projekts erzielt werden. Die Fachlehrkräfte begleiten und beraten die Projektteams in der Projektumsetzung. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten ihr Projekt in größtmöglicher Eigenständigkeit. Die einzelnen Projektschritte werden in einer Projektdokumentation festgehalten, wobei die individuellen Anteile aller Gruppenmitglieder erkennbar sein müssen.
Auf Grundlage der Projektdokumentation formulieren die prüfenden Fachlehrkräfte die Leitfragen für das anschließende Projektinterview.
Das Projektinterview dauert je nach Gruppengröße und Projektprodukt in der Regel 20 Minuten.
Im Projektinterview berichten die Schülerinnen und Schüler über den Projektplan, die Umsetzung des Projektes und erläutern ihr Projektprodukt. Sie reflektieren ihren gemeinsamen und ihren individuellen Arbeits- und Lernprozess in der Projektvorbereitung und Projektdurchführung sowie ihr Projektprodukt.
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden nach dem Projektinterview individuell bewertet. Dabei sind der individuelle Anteil an der Projektvorbereitung und -umsetzung, der individuelle Anteil an der Produkterstellung sowie der individuelle Anteil am Projektinterview zum Projektprodukt angemessen zu berücksichtigen. Die Lehrkräfte nach Absatz 1 legen die Note auf der Basis der von der Schulaufsichtsbehörde festgelegten Bewertungskriterien einvernehmlich fest. Kommt keine Einigung zustande, wird die Note durch die Schulleiterin oder den Schulleiter festgelegt. Hierüber ist eine Niederschrift zu erstellen. Die Niederschrift kann auch elektronisch erfolgen. Abschnitt V Individuelle Prüfungsleistung