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Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen gelten die Notenstufen entsprechend der Regelung in der Schulordnung für die jeweilige Schulform.
Aus den einzelnen Prüfungsleistungen wird eine Gesamtprüfungsleistung ermittelt. Die Gesamtprüfungsleistung wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet, dabei wird bis zur zweiten Nachkommastelle 4 abgerundet und ab der zweiten Nachkommastelle 5 aufgerundet. Dabei gelten folgende Maßgaben:
die Noten der Landeszentralen Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik gehen mit jeweils 25 Prozent in die Gesamtprüfungsleistung ein,
die Präsentrationsprüfung, die Projektprüfung und die individuelle Prüfungsleistung gehen mit insgesamt 50 Prozent zu jeweils gleichen Teilen in die Gesamtprüfungsleistung ein.
Nach Abschluss und Korrektur jedes einzelnen Prüfungsteils des gestreckten Prüfungsverfahrens werden den Schülerinnen und Schülern die jeweils erzielten Noten mitgeteilt. Die Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten ist sicherzustellen.