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Für die individuelle Prüfungsleistung wird eine Prüfungskommission gebildet.
Der Prüfungskommission gehören als Mitglieder an:
eine von der Schulaufsichtsbehörde bestellte Regierungsbeauftragte als Vorsitzende oder ein von der Schulaufsichtsbehörde bestellter Regierungsbeauftragter als Vorsitzender,
die Leiterin oder der Leiter der Schule oder deren oder dessen ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter,
die Fachlehrkräfte der jeweiligen Klasse,
gegebenenfalls von der oder dem Vorsitzenden zu berufende Fachlehrkräfte.
Die Prüfungskommission trifft ihre Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Abstimmungen erfolgen offen oder geheim. Eine Abstimmung ist geheim durchzuführen, wenn dies von einer oder einem der anwesenden Stimmberechtigten gefordert wird. Stimmenthaltungen sind bei Abstimmungen nicht zulässig. Die Abgabe eines leeren Stimmzettels bei geheimen Abstimmungen ist als ungültige Stimmabgabe zu werten.
Die oder der Vorsitzende bildet im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter für die Durchführung der individuellen Prüfungsleistung einen Fachausschuss. Ein Fachausschuss besteht aus der jeweiligen Fachlehrkraft als Prüferin oder Prüfer und einer weiteren Fachlehrkraft als Fremdprüferin oder Fremdprüfer.
Die oder der Vorsitzende leitet die Eröffnungs- und die Schlusskonferenz und bespricht mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder einer von ihr oder ihm bestimmten Vertretung bei Bedarf einzelne Fälle. Im Übrigen ist die oder der Vorsitzende für die Dauer der Durchführung der individuellen Prüfungsleistung ständig erreichbar; eine ständige Anwesenheit ist nicht erforderlich.