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Nach Beendigung der individuellen Prüfungsleistung stellt die Schlusskonferenz die Gesamtprüfungsleistung fest. Dabei werden die Prüfungsteile gemäß § 6 Absatz 2 berücksichtigt. Der Schlusskonferenz gehören die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission, die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm bestimmte Vertretung und die Klassenlehrkraft an.