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Im Anschluss an die mündliche Prüfung berät und beurteilt der Prüfungsausschuss, ob der Prüfling fähig ist, den Lehrerberuf in dem angestrebten Lehramt im Saarland selbständig auszuüben. Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in allen Prüfungsteilen jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Die Noten der einzelnen Prüfungsleistungen nach Absatz 1 Satz 2 werden bei gleicher Gewichtung zu einer Gesamtnote gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 zusammengefasst. Zwischenwerte ab 0,5 sind der schlechteren Gesamtnote zuzuordnen. Eine zweite Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
Über die bestandene Eignungsprüfung stellt das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen ein Zeugnis nach Anlage 2 aus. Ist die Eignungsprüfung nicht bestanden, so erhält der Prüfling hierüber einen schriftlichen Bescheid.