Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bewertung des Sozialverhaltens erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten der Schülerin oder des Schülers, die sich aus den für sie oder ihn geltenden schulrechtlichen Bestimmungen ergeben. Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich insbesondere auf die Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaft, Hilfsbereitschaft der Schülerin oder des Schülers und deren oder dessen angemessenen Umgang mit Konflikten. Für die Bewertung des Lern- und Arbeitsverhaltens im Unterricht sind insbesondere die Anstrengungsbereitschaft, Ausdauer, Sorgfalt, Lernorganisation und Selbstständigkeit zu berücksichtigen.
Sozialverhalten sowie Lern- und Arbeitsverhalten werden aufgrund der Vorschläge der einzelnen Lehrkräfte durch die Klassenkonferenz bewertet.
Die Bewertung erfolgt mit „sehr gut“, wenn das Sozialverhalten oder das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerin oder des Schülers besondere Anerkennung verdient, „gut“, wenn das Sozialverhalten oder das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerin oder des Schülers den an sie oder ihn zu stellenden Erwartungen entspricht, „befriedigend“, wenn die an sie oder ihn zu stellenden Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen erfüllt werden, „nicht immer befriedigend“, wenn die an sie oder ihn zu stellenden Erwartungen mit erheblichen Einschränkungen erfüllt werden, „unbefriedigend“, wenn das Sozialverhalten oder das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerin oder des Schülers nicht den an sie oder ihn zu stellenden Erwartungen entspricht. Die Bewertung „unbefriedigend“ ist im Zeugnis unter „Bemerkungen“ zu begründen.