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Die Zeugnisnote wird entsprechend dem Erlass zur Leistungsbewertung in den Schulen des Saarlandes vom 9. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 506) in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Zeugnisnote ist das Ergebnis einer fachlich-pädagogischen Gesamtbewertung aller Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler erbracht haben, sie wird nicht rein schematisch berechnet. Die Zeugnisnote berücksichtigt die Ergebnisse aller Leistungsnachweise und würdigt die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung.
Die Klassenkonferenz bewertet die Leistungen in den Fächern auf Vorschlag der jeweiligen Fachlehrerin oder des jeweiligen Fachlehrers und setzt eine Note fest.
Die Note im Jahreszeugnis wird aufgrund der Leistungen während des gesamten Schuljahres unter besonderer Berücksichtigung der Leistungen im zweiten Schulhalbjahr ermittelt.
Das Verfahren für Leistungsbewertungen bei Leistungsverweigerung durch die Schülerin oder den Schüler und in Fällen entschuldigter Schulversäumnisse ist durch den Erlass betreffend das Verfahren bei Leistungsverweigerung durch Schüler der allgemeinbildenden Schulen (ohne Sonderschulen) und der berufsbildenden Schulen sowie betreffend die Notengebung in Fällen entschuldigter Schulversäumnisse vom 10. Mai 1972 (GMBl. S. 371) in der jeweils geltenden Fassung geregelt.
Die Absätze 1 und 2 finden entsprechende Anwendung, soweit ergänzende Erläuterungen mit Verbalbeurteilungen und weiterführenden Hinweisen gemäß § 32 Absatz 5 erteilt werden.