§ 7 ZVO-GS
Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich insbesondere auf die Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaft, Hilfsbereitschaft des Schülers/der Schülerin und dessen/deren angemessenen Umgang mit Konflikten. Die Bewertung des Lern- und Arbeitsverhaltens bezieht sich insbesondere auf die Anstrengungsbereitschaft, Ausdauer, Lernorganisation und Sorgfalt.
Die Bewertung erfolgt mit: ,,sehr gut“, wenn das Sozialverhalten oder das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers/der Schülerin besondere Anerkennung verdient, ,,gut“, wenn das Sozialverhalten oder das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers/der Schülerin den an ihn/sie zu stellenden Erwartungen entspricht, ,,befriedigend“, wenn die Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen erfüllt werden, ,,nicht immer befriedigend“, wenn die Erwartungen mit erheblichen Einschränkungen erfüllt werden, ,,unbefriedigend“, wenn das Sozialverhalten oder das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers/der Schülerin nicht den Erwartungen entspricht.