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Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter ist die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsbehörde. Diese oder dieser bestellt zur Ausbildungsleiterin eine geeignete Bedienstete oder zum Ausbildungsleiter einen geeigneten Bediensteten der Behörde, die oder der das technische Referendariat durchlaufen und das Staatsexamen abgelegt hat. Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter lenkt und überwacht die gesamte Ausbildung. Die Ausbildung im Einzelnen obliegt jeweils der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsstelle oder der von ihr oder ihm beauftragten Person.
Die Ausbildungsbehörde stellt für alle Referendarinnen oder Referendare einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeiten und Ausbildungsstellen sowie den Ausbildungsinhalt im Einzelnen festlegt. Hierbei können persönliche Belange der Referendarinnen oder Referendare[4] werden.
Die Ausbildungsbehörde ist dafür verantwortlich, dass der Ausbildungsplan eingehalten wird. Abweichungen sind in begründeten Fällen zulässig.
Referendarinnen oder Referendare haben einen Ausbildungsnachweis (Anlage 1) zu führen und darin eine Übersicht über ihre wesentlichen Tätigkeiten zu geben. Der Nachweis ist monatlich der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsstellen und vierteljährlich der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter vorzulegen.
Die Ausbildungsbehörde führt für alle Referendarinnen oder Referendare eine Übersicht über das technische Referendariat (Anlage 2).
In allen längeren Ausbildungsabschnitten sind Gespräche zur Vermittlung von Rückmeldungen mit den Ausbildungsbetreuerinnen und Ausbildungsbetreuern (§ 6 Absatz 5) zu führen.