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Die Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare unterstehen während ihrer Ausbildung der Dienst- und Fachaufsicht der jeweiligen Ausbildungsbehörde.
Die Ausbildungsbehörde erlässt nach Maßgabe dieser Verordnung einen Ausbildungsplan, über deren Inhalte sie zu Beginn des Vorbereitungsdienstes die auszubildenden Personen informiert.
Die Ausbildungsbehörde hat
eine Ausbildung gemäß dem Ausbildungsplan sicherzustellen und dies fortlaufend zu kontrollieren,
fachlich und persönlich geeignete Bedienstete mit der Ausbildung zu beauftragen,
die Ausbildungsveranstaltungen der Ausbildungsstellen soweit notwendig zu koordinieren,
die Ausbildungsstellen für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte zu benennen sowie
die Ausbildung zu dokumentieren und über die Beurteilung der Leistungen Nachweise zu führen.
die Bestimmung der Aufgabenstellenden,
Bei jeder Ausbildungsbehörde ist eine Bedienstete oder ein Bediensteter als Ausbildungsverantwortliche oder Ausbildungsverantwortlicher zu benennen.
Ausbildungsstelle für den Ausbildungsabschnitt nach Absatz 1 Nummer 2 ist ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt. Im Übrigen ist der Staatsbetrieb…
Ausbildungsbehörden sind
Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt. Er führt die Aufsicht über die Ausbildung des Forstreferendars und weist ihn für die einzelnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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