§ 29 Abs. 1 GAPDZVVerordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
Die §§ 1, 14 und 17 Absatz 3 bis 5 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 42 Abs. 2 32015R2219VERORDNUNG (EU) 2015/2219 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates
Sie gilt ab dem 1. Juli 2016. Die Artikel 37, 38 und 39 gelten jedoch bereits ab dem 24. Dezember 2015.
§ 35 Abs. 2 SatDSiGGesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten
Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Dezember 2007 in Kraft.
§ 37 ZensG 2022Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 10 Abs. 1 BGuaÄndG SL 2014Gesetz Nr. 1841 zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften Vom 12. November 2014
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2015 in Kraft.