Art. 42 32015R2219
Inkrafttreten
(1)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)
Sie gilt ab dem 1. Juli 2016 .Die Artikel 37, 38 und 39 gelten jedoch bereits ab dem 24. Dezember 2015 .