Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die zur Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden bestimmt die nach Landesrecht zuständige Stelle, mangels einer solchen Bestimmung die Landesregierung; diese kann die Ermächtigung weiter übertragen. Zuständige Bundesoberbehörde ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
im Übrigen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Zuständige Behörde im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1, § 48 und des § 70 Abs. 11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches im Bereich der…
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft oder der von ihm benannten Behörde in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz…
Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt).
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.