Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Geologiedatengesetz Vom 12. November 2020
Zuständige Behörde für den Vollzug des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) in der jeweils geltenden Fassung ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
§ 1 GeolDGZustV SL
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