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Die Aufgabe der Praxisanleitung während der Durchführung der praktischen Ausbildungsanteile nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) besteht in einer gezielten, praktischen Anleitung der Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Einsatzgebiet.
Die schrittweise Heranführung der Schülerinnen und Schüler an die eigenständige Wahrnehmung beruflicher Aufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege stellen die Einrichtungen der praktischen Ausbildung durch entsprechend geeignete Fachkräfte sicher.