§ 11 ErgAnzVVerordnung über die Ergänzungsanzeige von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken nach dem Gesetz über das Kreditwesen
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
§ 17 AnzVVerordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.
§ 10 Abs. 1 KfWVVerordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2016 in Kraft.
Art. 4 Abs. 1 SN-17253Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Abendgymnasien- und Kollegverordnung
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Februar 2017 in Kraft.
§ 2 SGB7§178Abs1VVerordnung zur Neufestsetzung der Neurenten-Faktoren nach § 178 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.