GewHG — InhaltsübersichtGesetz§ 3 GewHG(zukünftig in Kraft)Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt § 2§ 4 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 2§ 4