GewHG — InhaltsübersichtGesetz§ 5 GewHG(zukünftig in Kraft)Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt § 4§ 6 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 4§ 6