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Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucher zum Kauf zulassen.
Im Übrigen bleibt es bei den Vorschriften der §§ 64 bis 71a der Gewerbeordnung, insbesondere bei den auf Grund des § 69 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung…
„Ausstellung“ eine Messe oder ähnliche Veranstaltung, wie in Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates beschrieben, ohne…
Im Sinne von Absatz 1 gelten als „Ausstellung oder ähnliche Veranstaltung“: Zum Verkauf von Waren privat veranstalteten Ausstellungen in Läden oder…
Absatz 1 gilt für alle Handels-, Industrie-, Landwirtschafts- und Handwerksmessen oder -ausstellungen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen für den Verkauf…
Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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