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Im Fachbereich des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums ist die Gemeinde zuständige Behörde für die Durchführung der Gewerbeordnung sowie der darauf beruhenden Rechtsverordnungen, soweit in dieser Verordnung oder durch andere Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.
Die Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung vom 4. Dezember 1996 (Amtsbl. S. 1507, 1508), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Januar 2006 (Amtsbl. S. 174), bleibt unberührt.