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Zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich wird den Gemeinden insgesamt ein Betrag von 76 851 000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind von den Gemeinden für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb sowie für die Neuanlagen, Wiederaufbauten, Modernisierung, raumbildende Ausbauten und für die Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten einzusetzen. Mit den Mitteln der Sportpauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von Sportstätten sowie Mieten und Leasingraten für Sportstätten finanziert werden.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Bevölkerungszahl nach § 27 Absatz 3 Satz 1.
466 906 000 EUR, d. h. 1,9 % des in Absatz 1 des vorliegenden Artikels festgelegten Betrags, für die in den Artikeln 12, 13 und 14 genannten Maßnahmen im…
Zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung wird den Gemeinden…
den Gemeinden 362 853 543,85 Euro bereitgestellt. Die Verteilung erfolgt zu sieben Zehntel nach der maßgeblichen Einwohnerzahl und drei Zehntel nach der…
Die den Gemeinden und Kreisen nach § 1 Satz 4 zur Verfügung stehenden Sachinvestitionsmittel werden diesen in Höhe von 10 000 000 000 Euro pauschal…
Von den Mitteln für Infrastruktur gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 stellen die Gemeinden (GV) vorab 170 000 000 Euro für Investitionen in Krankenhäusern zur Verfügung.…
3.286.700 Euro der Mittel nach Absatz 1 werden auf die einzelnen Gemeindeverbände und einzelnen Gemeinden jeweils verteilt
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.