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Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt durch das Finanzministerium.
Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt durch das für Finanzen zuständige Ministerium.
Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt durch das für Finanzen zuständige Ministerium.
Das Sondervermögen des Landes wird vom Ministerium für Finanzen und Europa verwaltet.
Die Verwaltung des Sondervermögens und die Anlage der Mittel erfolgen durch das Finanzministerium. Es kann diese Aufgaben der Deutschen Bundesbank mit deren…
Die Verwaltung des Sondervermögens und die Anlage der Mittel erfolgen durch das Finanzministerium. Es kann diese Aufgaben der Deutschen Bundesbank mit deren…
Das Sondervermögen wird vom Ministerium für Finanzen und Europa verwaltet. Der Zahlungsverkehr wird über ein Verwahrkonto bei der Landeshauptkasse des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.