§ 12 Abs. 1 Nr. 3 GFGGesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen
die Rückzahlung des Stipendiums nach den §§ 7a und 7b,
§ 7b GFGGesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen
Haben die Voraussetzungen für die Leistung der Graduiertenförderung an keinem Tag des Kalendermonats vorgelegen, für den sie gezahlt worden ist, ist insoweit…
§ 11 Abs. 1 GFVVergabe der Stipendien
Die Stipendien werden von der Hochschule auf Antrag der Bewerber zentral vergeben. Die Bewerber haben sich bei der Antragstellung zu verpflichten, das…
§ 7 Abs. 4 HSchulGebG SLGesetz Nr. 1495 - Saarländisches Hochschulgebührengesetz Vom 20. März 2002
Die Rückzahlung des Darlehens entfällt in der Höhe, in der es einschließlich der Zinsen zusammen mit dem Darlehen nach § 17 Abs. 2 Satz 1 des…
Art. 9 Abs. 1 GGArt104aGVbg SLGrundvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes Vom 19. September 1986
Der Bund kann Finanzhilfen von einem Land zurückfordern, wenn er Die hiernach an den Bund abzuführenden Beträge sind vom Land in Höhe von6 v.H. vom Zeitpunkt…